Unternehmensservice für ausländische Gründer · Sarajevo, Bosnien und Herzegowina
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Buchhaltung & Steuern

Buchhaltung und Steuermeldungen für Ihre bosnische Firma

Lizenzierte Buchhalter führen Ihre Bücher, reichen jede Meldung fristgerecht ein und erklären die Zahlen. Sie wissen immer, was fällig ist — und wann.

Jeden Monat

  • Verbuchung aller Ein- und Ausgangsrechnungen und Kontoauszüge
  • Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (PDV), falls registriert
  • Quellensteuermeldungen für Zahlungen ins Ausland
  • Lohnbuchhaltung bei Mitarbeitern (separates Angebot)
  • Monatliche Übersicht: Umsatz, Kosten, fällige Steuern und Fristen

Jedes Jahr

  • Jahresabschluss bei der Finanzagentur (FIA)
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Bescheinigungen für Bank und Behörden

Die Körperschaftsteuer in der Föderation BiH beträgt 10 %, die Mehrwertsteuer 17 % ab 100.000 BAM Umsatz. Mehr im Steuervergleich.

FAQ

Fragen zur Buchhaltung

Ist Buchhaltung für eine bosnische Firma Pflicht?

Ja. Jede Firma muss doppelte Buchführung führen und einen Jahresabschluss sowie eine Körperschaftsteuererklärung abgeben — auch ohne Geschäftstätigkeit.

Ab wann muss die Firma Mehrwertsteuer abführen?

Ab einem steuerbaren Umsatz von 100.000 BAM im Kalenderjahr. Eine freiwillige Registrierung darunter ist möglich; wir beraten im Einzelfall.

Wie schicke ich Belege?

Per E-Mail oder über einen gemeinsamen Ordner — Fotos oder PDFs genügen. Kontoauszüge erhalten wir mit Ihrer Zustimmung direkt von der Bank.

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