Buchhaltung und Steuermeldungen für Ihre bosnische Firma
Lizenzierte Buchhalter führen Ihre Bücher, reichen jede Meldung fristgerecht ein und erklären die Zahlen. Sie wissen immer, was fällig ist — und wann.
Jeden Monat
- Verbuchung aller Ein- und Ausgangsrechnungen und Kontoauszüge
- Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (PDV), falls registriert
- Quellensteuermeldungen für Zahlungen ins Ausland
- Lohnbuchhaltung bei Mitarbeitern (separates Angebot)
- Monatliche Übersicht: Umsatz, Kosten, fällige Steuern und Fristen
Jedes Jahr
- Jahresabschluss bei der Finanzagentur (FIA)
- Körperschaftsteuererklärung
- Bescheinigungen für Bank und Behörden
Die Körperschaftsteuer in der Föderation BiH beträgt 10 %, die Mehrwertsteuer 17 % ab 100.000 BAM Umsatz. Mehr im Steuervergleich.
Fragen zur Buchhaltung
Ist Buchhaltung für eine bosnische Firma Pflicht?
Ja. Jede Firma muss doppelte Buchführung führen und einen Jahresabschluss sowie eine Körperschaftsteuererklärung abgeben — auch ohne Geschäftstätigkeit.
Ab wann muss die Firma Mehrwertsteuer abführen?
Ab einem steuerbaren Umsatz von 100.000 BAM im Kalenderjahr. Eine freiwillige Registrierung darunter ist möglich; wir beraten im Einzelfall.
Wie schicke ich Belege?
Per E-Mail oder über einen gemeinsamen Ordner — Fotos oder PDFs genügen. Kontoauszüge erhalten wir mit Ihrer Zustimmung direkt von der Bank.
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