Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina
Die Arbeitserlaubnis gibt einem Ausländer das Recht, für einen bestimmten Arbeitgeber in Bosnien zu arbeiten. Sie geht immer mit einer Aufenthaltsgenehmigung einher.
Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung?
Zwei Dokumente von zwei Behörden. Wer in Bosnien arbeitet, braucht meist beide.
| Arbeitserlaubnis | Aufenthaltsgenehmigung | |
|---|---|---|
| Berechtigt zu | Arbeit für einen bestimmten Arbeitgeber | Leben in Bosnien |
| Ausgestellt von | Zuständiges Arbeitsamt | Amt für Ausländerangelegenheiten |
| Antragsteller | Der Arbeitgeber | Der Ausländer |
| Übliche Gültigkeit | Bis 1 Jahr, verlängerbar | Bis 1 Jahr, verlängerbar |
So läuft das Verfahren
- Arbeitgeber
Stelle und Arbeitgeber in Bosnien
Eine bosnische Firma — Ihre eigene oder ein Arbeitgeber — bietet die Stelle an und stellt den Antrag.
- Arbeitsamt
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Der Arbeitgeber beantragt die Erlaubnis beim zuständigen Arbeitsamt, meist nach dem Nachweis, dass kein geeigneter einheimischer Bewerber gemeldet ist.
- Ausländeramt
Befristeter Aufenthalt zum Zweck der Arbeit
Mit der genehmigten Arbeitserlaubnis beantragt der Ausländer den befristeten Aufenthalt.
- Start
Anmeldung und Arbeitsbeginn
Nach Erteilung des Aufenthalts wird die Sozialversicherung angemeldet und die Arbeit kann beginnen.
Fragen zur Arbeitserlaubnis
Brauche ich als Inhaber einer bosnischen Firma eine Arbeitserlaubnis?
Der Besitz von Anteilen erfordert keine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie aber in Bosnien arbeiten — als Geschäftsführer oder Angestellter vor Ort —, brauchen Sie Arbeitserlaubnis und befristeten Aufenthalt.
Wie lange gilt die Arbeitserlaubnis?
In der Regel bis zu einem Jahr, gebunden an Arbeitgeber und Stelle, verlängerbar.
Wie lange dauert das Verfahren?
Meist ein bis zwei Monate für Arbeitserlaubnis und Aufenthalt zusammen, je nach Kanton und Vollständigkeit der Unterlagen.
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